
Stiftung Classic-ToyTrains
Verbreitete Irrtümer über Stiftungen
1. Irrtum: Stiften kann man nur große Vermögen!
Richtig ist: Stiften kann man schon mit einem kleinen Betrag. Eine Stiftung gibt nur ihre Zinsen aus, das Vermögen wird nicht angetastet. Deswegen ist es gut, wenn sie ein großes Vermögen hat, das viele Erträge abwirft. Aber auch mit kleinen Stiftungen kann man viel erreichen. Stiftungen können auch Spenden und Förderungen erhalten, und um Zustiftungen werben zu können.
2. Irrtum: Stifter kann man erst nach dem Tode werden!
Richtig ist: Heute werden bei weitem die meisten Stiftungen zu Lebzeiten gegründet. Das hat den Vorteil, dass der Stifter die Stiftung mit prägen kann. Manche Stifter fangen auch erst einmal klein an und erhöhen später ihre Stiftungen. Natürlich können Stiftungen auch von Todes wegen (testamentarisch) errichtet oder als Erben eingesetzt werden.
3. Irrtum: Mit einer Stiftung kann man Steuern sparen!
Richtig ist: Wenn man etwas stiftet rennt sich endgültig von diesem Vermögen. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen kann der Stifter oder Spender innerhalb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben geltend machen. Auf diese Einkünfte zahlt er dann keine Steuern.
4. Irrtum: Nur natürliche Personen können stiften!
Richtig ist: Auch Unternehmen, Vereine, Kirchengemeinden und andere juristische Personen können eine Stiftung gründen, wenn ihre jeweilige Satzung das zulässt.
5. Irrtum: Stiftungen sind nur an Kapitalvermögen interessiert!
Richtig ist: Stiftungen brauchen ein Vermögen, um aus den Erträgen ihre Arbeit zu finanzieren. In erster Linie geht es aber um den Stiftungsauftrag, die Werte und Ideen.
6. Irrtum: Stiftungen sind demokratisch!
Richtig ist: Stiftungen haben keine Mitglieder. Bei der Stiftungsgründung legt der Stifter fest, welchem konkreten Zweck das Vermögen gewidmet wird. An diese Festlegung sind die Stiftungsorgane später gebunden. Sie können nur noch darüber entscheiden, wie der Stifterwillen umgesetzt werden soll. Richtig ist aber, dass der Stifter den Organen und ggf. beteiligten Dritten einen weiten Ermessensspielraum einräumen kann, damit sie flexibel auf Veränderungen reagieren können.
teilweise zitiert aus: Petra Meyer, Christian Meyn, Karsten Timmer:
Ratgeber Stiften, Band 1: Planen - Gründen - Recht und Steuern
Gütersloh (Verlag Bertelsmann Stiftung) 2003, S. 13 – 15

